Zusatzleistung im Bestandsobjekt
In vielen Objekten ist die Kaugummientfernung nicht Teil der Unterhaltsreinigung. Sie lässt sich deshalb als separate Leistung anbieten – regelmäßig oder als Sonderreinigung.
- ✓Eingangsbereiche und Foyers
- ✓Sanitär- und Aufenthaltsbereiche
- ✓Außenanlagen und Zuwegungen
- ✓Objektübergreifende Sonderreinigungen
